SAFETY
...ein „heißes“ Thema!
Geschäftlich wie privat. Bauordnungen, Normen und Richtlinien sind umzusetzen, aber ebenso die Details und die Bedürfnisse des Einzelnen. Er betrifft alle baulichen, technischen und organisatorischen Bereiche.
SECURITY
...seien Sie sicher.
Organisation und Schutz geschäftlicher Prozesse durch stategische Sicherheit. Integration vorhandener oder Erstellung neuer Sicherheitsszenarien. Gesetze und Normen, betriebsinterne und externe Richtlinien konsequent in die Organisation einbinden.
INSIKON - aktuell
...aktuell bleiben!
Aktuelles aus dem Hause Insikon, Ingenieurbüro Holger Jansen.
- Aktuelles
- Know how
- Philosophie
- Historie
- Qualitätsmanagement
- AGBs
INSIKON - Aktuelles
Hier finden Sie Informationen und Aktuelles rund um INSIKON:
- NEWS:
- Stellenangebote:
- Praktika:
- aktueller Download-Bereich:
- INSIKON unterstützt:
INSIKON - Know how
Qualifikationen
- Beratender Ingenieur (IK-Bau NRW)
- zertifizierter Fachplaner & Sachverständiger Brandschutz (ISA, ZVEI)
- Fachkraft (VdS, BHE)/Fachplaner Sicherheitstechnik - für Einbruchmeldeanlagen (EMA, VdS 2311)
- Fachkraft gemäß DIN 14675 (VdS F2101274)
- Brandschutzbeauftragter (BauO NRW §54 (2) Nr. 18)
- regelmäßige Weiterbildung
- Kooperation mit staatlich anerkanntem Sachverständigen für Brandschutz
- weitreichende & übergreifende Branchenkenntnis
- für Brandmeldeanlagen (BMA, DIN 14675, VdS 2095)
- für Zutrittskontrollsanlagen (ZK)
- für Videoüberwachungsanlagen (CCTV)
- für Peripherieüberwachung / Vorfeldüberwachung
- für Feststellanlagen (FAS)
- für elektrische Verriegelung in Flucht- und Rettungswegen (EltVTR)
Managementsysteme & Leitstellen
- Projektentwickler und –leiter bundesweit agierender NSL
- Gefahrenmanagementsysteme, HLT (fachübergreifend)
Praxis
- seit 2006 - Inhaber des Ingenieur-/Planungsbüros Dipl.-Ing. Holger Jansen VDI
- 1991 bis 2009 - Errichter- und Dienstleistungsunternehmen (saftey & security; bundesweit)
- Niederlassung- & Bereichsleiter
- Projektentwickler & -leiter
- Vertriebs- & Produktleiter
- Fachplaner & Fachbauleitung
- gerichtlich bestellter Sachverständiger
INSIKON - Philosophie
Die Sicherheit, die Wirtschaftlichkeit und der Nutzen, in den meisten Fällen eine sehr komplexe Herausforderung, bei der Experten mit langjähriger Erfahrung zwingend hinzugezogen werden müssen.
Die Betrachtung nur einzelner Themengebiete der Sicherheit, erweist sich in den meisten Fällen als nicht wirtschaftlich und vollumfänglich.
Eine Verschmelzung aller Themenkomplexe (personell, technisch, betrieblich/organisatorisch) erfüllt erst die Anforderungen der unterschiedlichen Interessen wie Versicherung, vorbeugender Brandschutz, Betreiber, Investor, usw.
Eine zuverlässige und wirtschaftliche Lösung ist in der Lage die extrem komplexen Abläufe erfolgsorientiert zu steuern.
Managementsysteme der unterschiedlichsten Aus- und Aufbaustufen können unterstützend wirken und ein Bindeglied zwischen dem Menschen und der Technik einerseits und den Prozessen und der betrieblichen Organisation andererseits sein.
Die teils schwierig umzusetzenden rechtlichen Grundlagen (z.B. Brand- und Arbeitsschutz, Versicherungs- und Kundenanforderungen, Qualitätsmanagementsystem) bei der Führung eines Betriebes/Unternehmens können über spezifische Abläufe prozessoptimiert und -orientiert gestaltet werden.
Integrierte Sicherheit und integrierte Sicherheitstechnik können durch festgelegte Organisation und Teilintegration der vorhandenen Technik erreicht werden, sie umfasst alle sicherheitsrelevanten Techniken und Organisationsabläufe.
Als Schwachstelle (in extremen Gefahrensituationen) ist überwiegend der Mensch zu sehen, die sicherheitsrelevante Technik kann als „Kompensationsmaßnahme“ für die Schwachstelle „Mensch“ oder auch der Schwachstelle "Gebäude" dienen.
Gebäudetechnische Systeme und Business Intelligence; ein Erfolgsgarant; Sicherheit ganzheitlich betrachtet ist ein wesentlicher Faktor im Bereich Prozessoptimierung.
Die Sicherheitstechnik mit Ihren vielen Facetten im Wandel der Zeit. Viele sehen die Sicherheitstechnik als einzelne Systeme; wir analysieren mit Ihnen Ihre Ziele im Zuge einer Sicherheitsanalyse und erstellen Ihnen die passenden, auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnittenen, Konzepte. Diese begrenzen sich nicht auf die Betrachtung der einzelnen Gewerke der Sicherheitstechnik, sondern beinhalten die intelligente und bedarfsgerechte Betrachtung der gesamten Palette, also eine integrierte, strategisch orientierte Sicherheitstechnik.
Ob es sich um einen Neubau, eine Installation in einem bestehendem Gebäude oder um eine Integration vorhandener Sicherheitsszenarien handelt, bei uns sind Ihre Anliegen in den besten Händen.
Diese geschieht grundsätzlich innerhalb der baulichen, technischen und betrieblichen/organisatorischen Bereiche. Die Sicherheitstechnik wird durch Ihre Organisation und Ihre Prozesse definiert und hilft Ihnen, diese für Sie zu steuern, zu regeln, zu überwachen und zu dokumentieren.
Konzepte und Szenarien, die nicht verstanden oder als notwendiges Übel angesehen werden, sind keine.
Wir stehen selbstverständlich ebenfalls für die Planung, die Ausschreibung, die Umsetzungsüberwachung und die Abnahme zu Ihrer Verfügung.
Unser Anspruch ist eine ganzheitliche, bedarfsgerechte Sicherheitstechnik von den Konzepten bis zur sicheren Einfügung.
Sicherheit darf Ihre Prozesse nicht behindern, Sie muss die Prozesse und Organisationen optimieren! Dieses wird durch eine optimale und fachübergreifende Betrachtung erreicht. Die Haftung dabei für Sie als Betreiber wird unter Berücksichtigung aller relevanter Richtlinien reduziert, gesetzlichen Pflichten werden automatisch sicher eingehalten.
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft!
INSIKON - Historie
Herr Dipl.-Ing. (FH) Holger Jansen VDI ist seit Erreichen der allgemeinen Hochschulreife im Jahr 1991 in den Bereichen des Brandschutzes und der Sicherheitstechnik tätig.
Die handwerkliche Ausbildung hat er als Elektroinstallateur bei einem Errichterbetrieb für Sicherheitstechnik absolviert.
Sein anschließendes Studium an der Fachhochschule Gießen-Friedberg im Fachbereich Energie- und Wärmetechnik (Studiengänge: Maschinenbau, Energiesystemtechnik, Technische Gebäudeausrüstung) schloss er im Jahre 1997/-98 erfolgreich ab.
In den Jahren 1997 bis 2008 war Herr Jansen durchgängig für drei der größten renommierten Errichter und Dienstleister der Facility- und Security-Management Branche tätig.
Herr Dipl.-Ing. (FH) Holger Jansen erweiterte sein Fachwissen durch zahlreiche Qualifikationen und Weiterbildungsmaßnahmen, unter anderem
- zert. Fachplaner und Sachverständiger Brandschutz
- Fachkraft für Einbruchmeldeanlagen (VdS)
- Fachkraft für Brandmeldeanlagen (VdS)
- Fachkraft für Brandmeldeanlagen (DIN 14675)
- Brandschutzbeauftragter
- diverse Sachkundenachweise
- diverse Fachkundenachweise
Die Gründung der Firma INSIKON, Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Brandschutz und Sicherheitstechnik Dipl.-Ing. Holger Jansen VDI erfolgte Anfang 2006 in Stuttgart.
Seit Januar 2009 übt Herr Jansen diese Tätigkeit als Beratender Ingenieur, mit Sitz in Köln und Bocholt, aus.
Mit dem breit gefächerten und tiefen Fachwissen steht Ihnen die Firma Insikon bei Ihren Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung!
INSIKON - Qualitätsmanagement
Wir garantieren Sicherheit…garantiert!
Das Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Brandschutz und Sicherheitstechnik Dipl.-Ing. Holger Jansen VDI, (im Folgenden INSIKON) versteht sich als unabhängiges beratendes Planungs- und Sachverständigenbüro. Wir verpflichten uns zur Beachtung der Wünsche unserer Kunden, zum aktiven Qualitätsbewußtsein, zur Beachtung des Datenschutzes, zu einem systematischen Management und zu einer offenen Informationspolitik.
Als innovatives Unternehmen erkennen wir eine besondere Verantwortung, die Qualität unserer Dienstleistungen stetig zu thematisieren und zu optimieren. Insikon hat konkrete Handlungsgrundsätze in der Unternehmenspolitik verankert.
Insikon hat ein System aufgebaut, das als ein wichtiger Leitungsindikator für die Prozessmodellierungen steht und die kontinuierliche Verbesserung fördert. Dies berücksichtigt die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001.
Durch eine zielgerichtete, vorausschauende Entwicklung von Insikon tun wir alles, um den zukünftigen Aufgaben gerecht zu werden. Dabei berücksichtigen wir im Umgang mit den Informationen unserer Kunden deren Rechte im Hinblick auf die Vertraulichkeit und Sensitivität ihrer Daten.
Unser bürospezifisches Qualitätsmanagement-Handbuch geben wir auf Wunsch an unsere Kunden und Geschäftsfreunde weiter.
INSIKON - AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
INSIKON Ingenieurbüro für Brandschutz & Sicherheitstechnik
Dipl.-Ing. (FH) Holger Jansen VDI in Köln
1) Geltungsbereich:
a. Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Auftrags, soweit dieser nichts Abweichendes enthält.
b. Diese AGBs werden mit der Bestätigung oder Ausführung des Auftrages wirksam. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind unwirksam, wenn nicht binnen 3 Tage nach Zusendung der Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrages den Bedingungen des Ingenieurbüros (Insikon) Dipl.-Ing. (FH) Holger Jansen VDI (im Folgenden Auftragnehmer oder Sachverständiger/Ingenieur genannt) schriftlich widersprochen wird.
2) Auftragsannahme
a. Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt sind oder die Auslieferung der Leistung erfolgt ist. Das Einverständnis einer Speicherung der Auftragsdaten in elektronischer Form ist mit Zustandekommen des Vertrages gegeben.
b. Alle Ergänzungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn diese schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigt wurden.
3) Durchführung
a. Der Auftrag wird entsprechend den für einen Sachverständigen / Ingenieurs gültigen Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, kann der Sachverständige / Ingenieur nicht gewährleisten, dieser ist abhängig von der objektiven und unparteiischen Anwendung seiner Sachkunde.
b. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer zur Einholung von Auskünften bei Beteiligten, Behörden oder Dritten und erteilt ihm hierfür, wenn erforderlich, eine gesonderte Vollmacht.
c. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers die zur Bearbeitung des Auftrages notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Besonders kostenintensive oder unvorhergesehene Untersuchungen stimmt der Sachverständige mit dem Auftraggeber vor der Durchführung ab.
d. Die Tätigkeiten werden in direkter Abstimmung mit dem Auftraggeber der beauftragten Leistungen entsprechend erbracht.
e. Pläne, Zeichnungen, Datenträger und sonstige Unterlagen, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Auftraggebers und werden nach Gebrauch, spätestens bei Beendigung der Tätigkeiten, unaufgefordert zurückgegeben.
f. Die Durchführung der Leistungen kann zentral, dezentral oder extern erbracht werden, ein Anspruch auf Anwesenheit besteht nicht.
g. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Überlassung aller bei der Durchführung der beauftragten Leistung erstellten Aufzeichnungen, auch wenn sie ohne Wert erscheinen Sie sind bei Beendigung der beauftragten Leistung an den Auftraggeber zu übergeben. Das Entgelt hierfür ist Teil der vereinbarten Vergütung.
h. Der Auftraggeber hat das unbeschränkte, ausschließliche und übertragbare Nutzungsrecht an allen im Rahmen der beauftragten Leistung durch den Auftragnehmer erbrachten Ergebnissen.
i. Dies beinhaltet auch das Recht der Vervielfältigung, Übertragung, Bearbeitung, Neugestaltung sowie der Verwendung in abgeänderter oder originaler Forme ohne Urheberhinweis.
j. Dem Auftragnehmer ist während der Zeit ein uneingeschränkter Zugang zu allen Räumlichkeiten, die der Auftragnehmer als notwendig erachtet, der Objekte zu gewähren. Sollte hierzu seitens des Auftraggebers eine betriebsinterne Person von Nöten sein, so ist diese unentgeltlich zu stellen.
k. Der Auftragnehmer darf während der gesamten Bauphase an geeigneter Stelle, in Abstimmung mit dem Auftraggeber, ein Bauschild kostenfrei anbringen.
l. Sämtliche der im Rahmen der beauftragten Leistung zu erstellenden Dokumente und Unterlagen werden dem Auftraggeber in Datei- oder Papierform kostenfrei zu Verfügung gestellt. Sofern weitere Exemplare oder Vervielfältigungen seitens des Auftraggebers gewünscht werden, erfolgt die Berechnung zum Selbstkostenpreis.
4) Honorar, Kosten und Zahlungen
a. Die auf unserer Internetseite und in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen vom Auftragnehmer angegebenen Honorare und Kosten verstehen sich zuzüglich der Nebenkosten, Versand- und Reisekosten sowie der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b. Bei Teilleistung gilt der zur Zeit der Leistungserfüllung gültige Verrechnungspreis. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Leistungsrechnung ohne jeden Abzug innerhalb der ausgewiesenen Zahlungsfrist zu zahlen.
c. Bei Überziehung der Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vorfall seinem Kreditversicherer zu melden und seine Forderung zum Einzug weiterzugeben. Durch Zahlungsverzug anfallende Kosten, Gebühren und Verzugszinsen nach den gesetzlichen Regelungen sind vom Auftraggeber zu zahlen.
d. Es wird eine bargeldlose Zahlung vereinbart. Entstehende Folgekosten sind vom Auftraggeber zu zahlen. Die Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn über den Betrag verfügt werden kann. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers bzw. Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen.
5) Lieferung, Lieferverzug, Leistungsverzug
a. Falls nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung eines Liefer- bzw. Leistungstermins, außer dieser ist verbindlich in schriftlicher Form bestätigt oder gegengezeichnet vereinbart worden.
b. Unvorhergesehene Liefer-/Leistungshindernisse, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat (höhere Gewalt, Streik, verspätete Lieferung bzw. Leistung durch Dritte etc.) berechtigen den Auftraggeber nicht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.
c. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Teillieferungen bzw. Teilleistungen gelten als zulässig vereinbart.
6) Versand, Empfang und Gefahrenübergang der auftragsgemäßen Leistung
a. Der Versand der Leistung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
b. Bei Lieferung geht die Gefahr mit der Übergabe bzw. dem Erhalt der auftragsgemäßen Leistung auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Verpackungs- und Transportmittel sowie den Versandweg kann der Sachverständige unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Eine Versicherung der Leistungen gegen Transportschäden bzw. Verlust erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers.
7) Eigentumsvorbehalt, Rechte der Weiterverwertung
a. Die Leistung wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollen Bezahlung der Forderung aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
b. Der Auftraggeber darf die Leistung während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes nicht an Dritte weitergeben. Der Sachverständige behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.
c. Insikon ist berechtigt, sofern diesem nicht bei Auftragsvergabe schriftlich widersprochen wurde, seine erbrachten Leistungen mit Angaben zu dem betroffenen Objekt sowie Bild als Referenz auf der Internetseite zu veröffentlichen.
8) Geheimhaltung
a. Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle technischen und wirtschaftlichen Informationen, insbesondere Absichten, Erfahrungen, Erkenntnisse oder Konstruktionen, die ihm während der Laufzeit dieser Vereinbarung zugänglich gemacht werden oder die er erhält, bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Ende der Vertragslaufzeit vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und nicht für gewerbliche Zwecke zu verwenden, solange zwischen den Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Die Nachweispflicht obliegt dem Auftraggeber.
b. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die
I. dem Vertragspartner nachweislich bereits vor Beginn der Zusammenarbeit bekannt waren
II. der Vertragspartner nachweislich rechtmäßig von Dritten erhält
III. allgemein bekannt sind oder ohne einen Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt werden
IV. der Vertragspartner nachweislich im Rahmen eigener unabhängiger Entwicklungen erarbeitet hat.
c. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Mitarbeitern/ Nachunternehmer, die von diesen Informationen, technischen und wirtschaftlichen Kenntnissen und Erfahrungen Kenntnis erhalten, die gleichen Verpflichtungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aufzuerlegen.
d. Der Vertragspartner wird bei der Geheimhaltung die gleiche Sorgfalt anwenden, die er bei der Behandlung eigener vertraulicher Informationen zugrunde legt.
e. Für den Fall etwaiger Erfindungen behalten sich die Vertragsparteien alle Rechte hinsichtlich späterer Schutzrechte vor.
9) Gewährleistung, Mängel
a. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel der Leistung sind unverzüglich, spätestens binnen 2 Tagen nach Zugang der Leistungsrechnung schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt die Leistung als abgenommen und der Gewährleistungsanspruch erlischt. Mängelanzeigen oder -rügen befreien nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Leistungsrechnung. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Leistungsrechnung.
b. Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur die Nacherfüllung der mangelhaften Leistung verlangen. Wird diese nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes (mindestens 8 Tage) nachgebessert oder schlägt die zweite Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Rückgängigmachung (Wandelung) des Auftrages/Vertrages oder Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen.
10) Haftung
a. Soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten ausgeschlossen.
b. Die Rechte und Pflichten des Auftragsgebers aus diesem Vertrag sind nur mit schriftlicher Anerkennung durch den Auftragnehmer an Dritte übertragbar. Schadensersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 634a BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Datum der Leistungsrechnung bzw. dem Eingang der Leistung beim Auftraggeber. Bei Fehlen von vereinbarten Beschaffenheitsgarantien bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz unberührt.
11) Haftpflichtversicherung
a. Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung für seine Tätigkeit abgeschlossen.
b. Die Haftung wird nur in dem Maße übernommen, in dem die Eintrittspflicht von der Versicherung festgestellt wird. Mit Erteilung des Auftrages wird eine individuelle Haftungsbegrenzung vereinbart auf pauschal 3.0 Mio. EUR für Personenschäden, 1.0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
12) Gerichtsstand/Schlussbemerkung
a. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Vollkaufmann handelt, das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers die Klage zu erheben.
b. Für sämtliche Rechtsbeziehungen und Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
c. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäfts- und Auftragsbedingungen rechtsunwirksam sein, berührt dies die Geltung der übrigen Regeln nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.
d. Stand November 2010
- Leistungen
- Brandschutz
- Sicherheit
- Managementsysteme
INSIKON - Leistungen
Planungs- und Ingenieurbüro für Brandschutz und Sicherheitstechnik
Dipl.-Ing. Holger Jansen VDI:
- Beratung & Consulting
- Analysen & business continuity
- Konzepte & Gutachten
- Planung & Ausschreibung
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Amortisationsszenarien
- Fachbauleitung & Begleitung
- Schulungen & Referate
- Abnahmen & Dokumentationen
Brandschutz / Brandmeldetechnik
baulich
- Konzepte (Brandschutzkonzepte gem. BauO NRW mit Kooperationspartner)
- Fachplanung (inkl. Ausschreibung)
- Fachbauleitung; Projektleitung
- Flucht und Rettungswegplanung nach EN179, EN1125, EltVTR, FSA
- Feuerschutzabschlüsse DiBt
- Kompensationsmaßnahmen
- Brandmeldeanlagen (DIN 14675, VDE 0833, VdS 2095)
- Planung / Fachbauleitung
- Alarmierungssysteme (Sprachalarmanlage, Notfallwarnsysteme)
- elekt. Verrieglung von Türen in Flucht und Rettungswegen (EltVTR, DiBt)
- Feststellanlagen (FSA, DiBt)
- Fluchtwegsteuerung
- Löschtechnik
- Feuerwehrpläne (DIN 14095)
- Flucht- und Rettungswegpläne (DIN 4844-3:2003-09)
- Brandschutzbeauftragter (BauO NRW §54)
- Brandschutzordnung (DIN 14096 Teil A, B und C)
- Feuerwehreinsatzpläne
- Schulungen; Unterweisungen; Seminare
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Sicherheit / Sicherheitstechnik
baulich
- Sicherheitskonzepte
- Fachplanung (inkl. Ausschreibung)
- Fachbauleitung; Projektleitung
- Widerstandklassen bei Wänden, Türen, Decken
- Sicherheitsabschlüsse VdS / EN179
- Kompensationsmaßnahmen
- Planung / Fachbauleitung
- (integrierte) Sicherheitstechnik
- Videoüberwachungsanlagen (CCTV)
- Zutrittskontrollanlagen (ZK)
- Einbruchmeldeanlagen (EMA)
- Brandmeldeanlagen (BMA)
- Alarmierungssysteme (Sprachalarmanlage, Notfallwarnsysteme, SAA, ELA)
- Peripherie- und Vorfeldüberwachung
- Feststellanlagen (FSA, DiBt)
- elektrische Verriegelungen in Flucht- und Rettungswegen (EltVTR)
- Gefahrenmanagementssysteme (GMS)
- Gebäudemanagement
organisatorisch / betrieblich
- Risikoanalyse, Schwachstellenanalyse
- Gefahren- und Notfallplanung
- Präventionsmanagement
- Risiko- und Krisenmanagement
- personelle Sicherheit, Sicherheitsdienstleistung
- Empfangsdienste, Werkschutz
- Besuchermanagement
- Schulungen; Unterweisungen; Seminare
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Managementsysteme
Analyse, Konzeptionierung und Umsetzung neuer Leitstellen, sowie Integration, Implementierung oder Erweiterung bestehender Leitstellen.
Hierzu gehören die baulichen Gegebenheiten, die Infrastruktur ebenso wie die technischen hardware- und softwareseitigen Bedingungen. Marktwirtschaftliche Analysen definieren und strukturieren die inhaltliche und bauliche Ausrichtung.
Inhouse-Leitstellen, Pförtnerstellen, automatische Alarmempfangsstellen
(Gefahren-) Managementsysteme
- Sicherung der Örtlichkeiten durch automatische und ausfallsichere Systeme
- Integration vorhandener Sicherheitsszenarien
- taktische, strategische Vorfeldüberwachung
- Verringerung von laufenden Personalkosten
- Organisation der Geschäftsprozesse, z.B. LkW-Steuerung und –überwachung von zentraler Steuerung, Unterstützung der Disposition, Steuern von Kundenberatern
- Steuern und Überwachung von hilfeleistenden Stellen im Gefahrenfall oder Notsituationen
- Automatisierung von Massenmeldungen (globale Sicherung und Überwachung)
Öffentliche Leitstellen und –leitwarten
Privatwirtschaftliche Notruf- und Serviceleitstellen (NSL), nach VdS
Alarmempfangsstellen (AES), nach EN 50518
- Analyse, Konzeptionierung und Umsetzung, der gesamtheitlichen Einheit (baulich, technisch, personell)
- Schulungen und Referate bzgl. Der neuen Normenreihe EN 50518 und VdS
- Hochausfallsichere und zukunftfähige Gesamtsysteme, auch bei Kaskadierung
- Wirtschaftliche und hochverfügbare Redundanzen durch intelligente BackUp-Konzepte
- Beratung bei Vertriebskonzepten, Personalrekrutierung
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INSIKON - Referenzen (Auszug)
Nachstehende Referenzliste beinhaltet einen Auszug von Objekten bzw. Bauvorhaben.
Bei Bedarf nennen wir Ihnen gerne weitere Referenzen.
+ Betreuung zweier DAX-Unternehmen, Sicherheitsmanagement (security-safety)
+ rhenag - Rheinische Energie Aktiengesellschaft
+ REWE Group, Zülpich
+ diverse öffentliche Auftraggeber
+ Kolpinggruppe
+ Technologiepark Köln
+ Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
+ Kuttenkeuler, HV Köln
+ diverse bundesweit tätige Dienstleister, Alarm-Empfangsstellen ( Konzept-, Projektmanagement)
+ diverse Bankengruppen (HV, AES, Filialen)
+ S+M Verwertungs– und Entsorgungsgesellschaft
Kolpinghaus International
Objekt:
Kolpinghaus International
St.-Apern-Str. 32
D-50667 Köln
www.kolpinghaus-international.com
Art:
Beherbergungsstätte (Hotel und Jugendwohnen), Versammlungsstätte, Restaurant
Bauherr:
Dem Katholischen Gesellenhospitium zu Köln
Kolpingplatz 5-11
D-50667 Köln
Architekt:
Holzhüter Architektur
Trierer Straße 867
D-52078 Aachen
www.holzhueter-architektur.de
Erbrachte Leistungen:
+ gesamtheitliche Leistungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes bis zur vollständigen Sanierung
+ inhaltliche und wirtschaftliche Analyse der Brandschutzkonzeptes
+ Kostenplanerstellung bis Sanierung
+ Festlegung der brandschutztechnisch notwendigen Maßnahmen
+ Fachbauleitung
+ brandschutztechnische Stellungnahmen
+ Betreuung wiederkehrende Prüfung (Bauamt Stadt Köln)
+ Durchführung von Brandschutzunterweisungen
+ Erstellung der Brandschutzkonzepte (AHO 1-9)
+ Erstellung Sicherheitskonzept
+ Zutrittskontrollsystem (HOAI 1-9)
+ Gefahrenmanagementsystem (HOAI 1-9)
+ Feststellanlagen (HOAI 1-9)
+ NRWA-Anlagen (HOAI 1-9)
+ Aufzugsnotruf (HOAI 1-9)
+ Ingenieurleistungen (Leistungsphasen 1-9 HOAI)
+ Brandmelde- und Alarmierungsanlage (HOAI 1-9)
+ Feststellanlagen
VW Trainingscenter
Objekt:
VW Trainingscenter
Liszt Str. 1
D-53881 Euskirchen
Auftraggeber:
Futura Vermögensverwaltung GmbH
c/o Hoenderdaell
Marsdiepstraat 621
1784 AM Den Helder (NL)
www.hoenderdaell.com
Erbrachte Leistungen:
+ Erstellung Flucht-und Rettungswegpläne
+ Rettungswegkennzeichnung
+ Aushänge betrieblicher Brandschutz
Elbphilarmonie Hamburg
Objekt:
Elbphilarmonie Hamburg
Auftraggeber:
Wellmann Sicherheitstechnik GmbH
Frankenstr. 5-13
D-46499 Hamminkeln
www.wellmann-sicherheitstechnik.de
Art:
Versammlungsstätte
Erbrachte Leistungen:
+ Projektbegleitung Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlage
Sportpark Hahnwald
Objekt:
Sportpark Hahnwald
Emil-Hoffmann-Str. 35
D-50996 Köln
Bauherr:
A. Kuttenkeuler
Dieselstraße 10
D-50996 Köln
Art:
Büro-/Verwaltung
Lagerhalle
Architekt:
Dipl.-Ing. Hermann Schuh
Wirteltorplatz 10
D-52349 Düren
www.b-sv.de
Erbrachte Leistungen:
+ Begehung und Abnahme Brandschutz
+ Planung Alarmierungsanlage
+ Überwachung TGA (Rauchableitungssysteme)
+ Sicherheitsbeleuchtung
+ Flucht- und Rettungswegpläne
+ Feuerwehrplan
Büro- und Verwaltungsgebäude
Objekt:
Büro- und Verwaltungsgebäude
Simonsstr. 34-36a
D-42117 Wuppertal
Art:
Umbau und Umnutzung ehemalige Hauptschule mit Hausmeisterwohnung zu Büro- und Verwaltungsgebäude mit Versammlungsstätte und physiotherapeutischem Zentrum
Bauherr:
Stephan Frischemeier
Gutenbergstr. 8
D-42117 Wuppertal
Architekt:
Thomas Duzia
Kronenstr. 16
D-42285 Wuppertal
Erbrachte Leistungen:
+ Erstellung des Brandschutzkonzeptes
+ Fachbauleitung Brandschutz
+ Erstellung Flucht- und Rettungswegpläne
+ Erstellung Brandschutzordnung / Notfall- und Alarmplan
+ Planung und Abnahme Brandmelde- und Alarmierungsanlage
Schulgebäude
Objekt:
Schulgebäude
Berliner Straße 36
D-51149 Köln-Porz
Art:
Sanierung Schulgebäude
Bauherr:
Stadt Köln
Gebäudewirtschaft/Objektmanagement
Willy-Brandt-Platz 2
D-50679 Köln
www.stadt-koeln.de
Erbrachte Leistungen:
+ Brandschutzkonzept
+ Brandmeldeanlage / Sprachalarmanlage (HOAI 1-9)
+ Schutz vor Amok
+ Flucht-und Rettungswegpläne
+ Feuerwehrplan
+ Fachbauleitung
Stadt Wesseling
Objekt/Bauherr:
Stadt Wesseling
Immobilienmanagement
Alfons-Müller-Platz
D-50389 Wesseling
www.Wesseling.de
Art:
Schulschwimmbad
Erbrachte Leistungen:
+ Baubegleitung Brandmeldeanlage
+ Planung Brandmeldeanlage (Sondermelder)
Nettersheimer Hof
Objekt/Bauherr:
Nettersheimer Hof
Bahnhofstr. 11
D-53947 Nettersheim
www.nettersheimerhof.de
Art:
Beherbergungstätte (Hotel)
Restaurant
Erbrachte Leistungen:
+ Fachbauleitung Brandschutz
+ Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlage (HOAI 1-9)
+ Erstellung Feuerwehrplan
+ Erstellung der Flucht-und Rettungswegpläne
Kreuzschule - offene Ganztagsschule (OGTS)
Objekt:
Kreuzschule
offene Ganztagsschule (OGTS)
Mussumer Esch 2-4
D-46395 Bocholt
Art:
offene Ganztagsschule
Bauherr:
Stadt Bocholt, Gebäudewirtschaft
Berliner Platz 1
D-46305 Bocholt
www.bocholt.de
Erbrachte Leistungen:
+ Erstellung Brandschutzkonzept
Kath. Kindertagesstätte St. Clemens
Objekt:
Kath. Kindertagesstätte St. Clemens
Pannenberg 25
D-51469 Bergisch Gladbach
Art:
Kindertagesstätte, Kindergarten
Bauherr:
Kath. Kirchengemeindeverband
Bergisch Gladbach West
Kempener Straße 4
D-51469 Bergisch Gladbach
Architekt:
Architekturbüro Standop
Biberweg 6
D-50859 Köln (Lövenich)
www.Standop.com
Im Rahmen von Maßnahmen zur Qualifizierung und Sanierung der Kindertagesstätte.
Erbrachte Leistungen:
+ Erstellung des Brandschutzkonzeptes
+ brandschutztechnische Begleitung
Gesamtschule
Objekt:
Gesamtschule
Frankfurter Str. 86-88
D-53721 Siegburg
www.verein.fcsserver.de
Art:
Umnutzung ehemaliges Agraramt Siegburg zu schulischen Zwecken
Bauherr:
Freundeskreis Frei Christlicher
Gesamtschule Rhein-Sieg e.V.
Frankfurter Str. 20
D-53721 Siegburg
Erbrachte Leistungen:
+ Bewertung der bestehenden Alarmierungsanlage
+ Schallpegelmessung
Kath. Familienzentrum Herz Jesu Schildgen
Objekt:
Kath. Familienzentrum Herz Jesu Schildgen
Altenberger-Dom-Str. 136
D-51467 Bergisch Gladbach
(Schildgen)
Art:
Kindertagesstätte, Kindergarten
Bauherr:
Kath. Kirchengemeindeverband
Bergisch Gladbach West
Lindenallee 1
D-51519 Odenthal
Architekt:
Architekturbüro Standop
Biberweg 6
D-50859 Köln (Lövenich)
www.Standop.com
Im Rahmen von Maßnahmen zur Qualifizierung und Sanierung der Kindertagesstätte.
Erbrachte Leistungen:
+ Erstellung des Brandschutzkonzeptes
+ brandschutztechnische Begleitung
Stadt Köln Stadtgymnasium
Objekt:
Stadt Köln Stadtgymnasium
Humboldtstraße 2-8
D-51145 Köln-Porz
www.stadtgymnasium.net
Art:
Sporthalle; Versammlungsstätte; Schulgebäude
Architekt:
Kaspar Kraemer Architekten BDA
Am Römerturm 3
D-50667 Köln
www.kaspar-kraemer.de
Ingenieurbüro:
HGP Ing.-Büro für Elektrotechnik GmbH
Franz-Hitze-Straße 3
D-50672 Köln
www.elektrohaus-guenther.de/hgp
Erbrachte Leistungen:
+ Ingenieurleistungen (Leistungsphasen 1-5 HOAI)
+ Brandmelde- und Alarmierungsanlage
+ Zutrittskontrollanlage
Kolpinghaus Köln-Ehrenfeld
Objekt:
Kolpinghaus Köln-Ehrenfeld
Fröbelstraße 20
D-50823 Köln
www.kolpinghaus-koeln.de
Art:
Beherbergungsstätte (Hotel und Jugendwohnen), Versammlungsstätte, Restaurant
Bauherr:
Katholisches Gesellenhospitium zu Köln
Kolpingplatz 5-11
D-50667 Köln
Architekt:
Holzhüter Architektur
Trierer Straße 867
D-52078 Aachen
www.holzhueter-architektur.de
Erbrachte Leistungen:
+ brandschutztechnische Gebäudeanalyse
+ Planung Brandmeldeanlage mit Alarmierung
+ Bewertung und Maßnahmen zur Wiederkehrenden Prüfung
+ Aufstellung Brandschutzkonzept
+ Bewertung Baulasten
+ Kostenplanerstellung
Inhaber gem. § 6 TDG und Verantwortlicher gem. § 6 MDStV:
INSIKON
Dipl.-Ing. (FH) Holger Jansen VDI
Beratender Ingenieur
Stoffelsstraße 31
D-50769 Köln
Telefon: +49 (221) 169 279 20
Fax: +49 (221) 169 239 89
E-Mail: info@insikon.de
eingetragene Marke: insikon ist eine eingetragene Marke beim DPMA unter Nr.: 30 2010 066 737
USt-ID: DE253019069
Berufs-Haftpflichtversicherung: Berufs-Haftpflichtversicherung für Beratende Ingenieure Insikon, Holger Jansen
Versicherte Tätigkeit: Technische Ausrüstung, Gutachter- und Sachverständigentätigkeit im Bereich des Bauwesens (inkl. Architektenleistungen)
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland | VHV Köln | Ottoplatz 6 | D-50679 Köln
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